Die gesamte Spiel- und Platzordnung können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen
Spiel- und Platzordnung
Play the ball as it lies. Play the course as you find it.
And if you cannot do either, do what is fair.
But to do what is fair, you need to know the Rules of Golf.
(R&A, St Andrews)
A. Allgemeines
Der Spielbetrieb auf dem Golfplatz des Golfclub Duvenhof e.V. (GC Duvenhof) unterliegt
- den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V.
(DGV) und dem DGV-Vorgabensystem
- den Platzregeln des GC Duvenhof
- im Ermessen der Spielleitung und gegebenenfalls des Spiel- und Vorgabenausschusses
grundsätzlich den im „Spiel- und Wettspielhandbuch“ des DGV enthaltenen Empfehlungen
jeweils in der neuesten und gültigen Fassung.
Die genannten Verbandsordnungen können im Clubsekretariat eingesehen werden.
B. Voraussetzungen für das Spielen auf dem Golfplatz
1. Clubmitglieder
Voraussetzungen für das Golfspielen auf dem Platz sind:
a) die ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen dem Club gegenüber
b) die Erteilung der „Platzerlaubnis“ durch den Spiel- und Vorgabenausschuss
c) kein Vorliegen einer zeitweiligen Platzsperre für den Spieler
d) das Tragen golfgerechter Kleidung und im Sommerhalbjahr von Golfschuhen mit
so genannten „Softspikes“; Dornenspikes sind nur in der Zeit vom 01.11. bis 30.04. erlaubt.
2. Gäste
Gastspieler sind auf der Golfanlage des GC Duvenhof willkommen und können
den Golfplatz gebührenpflichtig unter folgenden Voraussetzungen nutzen:
a) Der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Golfclub, der dem DGV oder einem entsprechenden
ausländischen Verband angehört, sowie einer DGV-Stammvorgabe von mindestens -36.0.
b) Das Greenfee ist vor Aufnahme des Spiels zu zahlen und für eine 18-Loch-Runde gültig.
c) Spielergruppen wie Damennachmittag, Herrennachmittag, Seniorentag, andere
clubinterne Turniere und Jugendtraining haben Vorrecht.
d) Das Tragen golfgerechter Kleidung einschließlich Golfschuhen mit „Softspikes“
(während der Sommermonate) wird auch von den Gästen des GC Duvenhof erwartet.
e) An Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen können Gäste bis 08:00 Uhr
ohne Begleitung von Clubmitgliedern, danach nur in Begleitung von Clubmitgliedern starten.
Sollte ein Clubmitglied mehrere Gäste mit auf die Runde bringen, so ist dies möglich,
soweit sichergestellt ist, dass pro Flight immer ein Mitglied mitspielt.
C. Etikette/Schonung des Golfplatzes
Außer den in Abschnitt I der offiziellen Golfregeln enthaltenen Regeln für die Etikette sind
auf dem Platz des GC Duvenhof die folgenden Bestimmungen zu beachten:
a) Die Benutzung so genannter „Golfcarts“ zur Beförderung von Spielern ist
grundsätzlich untersagt. Ausnahmen in Fällen schwerer körperlicher
Behinderungen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand.
b) Caddiewagen („Trolleys“) dürfen nicht auf den Abschlägen, den Grüns,
den Vorgrüns und zwischen den Grünbunkern und Grüns fahren.
c) Probeschwünge mit Bodenberührung sind auf den Abschlägen zu unterlassen.
Auf sonstigen kurz gemähten Flächen des Platzes sind bei Probeschwüngen
Beschädigungen des Rasens zu vermeiden.
d) Bunker sollen nur von der flachen Seite betreten oder verlassen werden.
Die beim Einebnen der Sandflächen benutzten Harken sind in die Halterungen
zurück zu stellen oder, falls nicht vorhanden, am Bunkerrand abzulegen.
e) Es ist nicht gestattet, in einer Spielergruppe mit mehr als 4 Personen zu spielen.
Jeder Spieler in einer Spielergruppe muss mit eigener Ausrüstung spielen.
D. Vorrecht auf dem Golfplatz
a) Die Spielfolge an Abschlag 1 wird durch die Ballspirale geregelt.
Die Regelung der Ballspirale sieht folgendes vor: Pro Spielergruppe darf nur ein Ball eingeworfen werden.
Ist zu dem zuerst liegenden Ball kein Spieler der Spielergruppe anwesend,
wird dieser Ball von Position 1 erneut in die Ballspirale eingeworfen.
b) Die Spielbahnen sind in der Reihenfolge der Nummerierung zu spielen.
Quereinsteigen ist untersagt. Das Abkürzen von Runden durch
das Auslassen von einem oder von mehreren Löchern ist nicht erwünscht.
In jedem Fall haben Spieler einer vollen Runde das Vorrecht der behinderungsfreien
Fortsetzung ihres Spiels. Der Spielbeginn an Abschlag 10 gilt als Abkürzung einer Runde.
c) Alle Spielergruppen am Abschlag Tee 1 haben stets Vorrecht vor Einzelspielern.
gggg
Die schnellere Spielergruppe hat unabhängig von der Anzahl der Spieler Vorrecht auf dem Platz.
Jede Spielergruppe, die auf einer vollen Runde unterwegs ist, hat gegenüber einer Spielergruppe,
die nur eine abgekürzte Runde spielt, Vorrang und muss von der anderen Spielergruppe
durchgelassen werden. Als Spieler über eine abgekürzte Runde gilt auch jedes Spiel,
zu dem später eine oder mehrere Spieler hinzugestoßen sind.
gggg
An Wochenenden ab Freitag 15:00 h und an gesetzlichen Feiertagen soll - wenn
möglich - in 4er- oder 3er-Flights gespielt werden. In diesem Fall verlieren
2er- oder 3er-Flights gegenüber 4er-Flights ihr Durchspielrecht, sofern
der 4er-Flight Anschluss an die vordere Spielergruppe hält.
fffff
Können Spielergruppen ihre Position in der Runde nicht behaupten und bleiben sie
mehr als ein volles Loch hinter den vorausgehenden Spielern zurück, so müssen
sie die nachfolgenden Spieler sofort überholen lassen, ohne von diesen aufgefordert worden zu sein.
ggggg
Platzarbeiten haben Vorrecht vor jedem Spiel, wobei die Greenkeeper Rücksicht auf einen flüssigen Spielablauf nehmen.
E. Wettspielbetrieb
a) Meldeschluss für Wettspiele auf dem Golfplatz des GC Duvenhof ist jeweils zwei Tage vor
dem Turnier um 15:00 Uhr. Für Senioren-, Damen- und Herrennachmittage bestehen Sonderregelungen.
b) Das Nenngeld ist vor dem Turnier zu entrichten. Bei Abmeldungen nach
Meldeschluss ist das Nenngeld dennoch zu zahlen.
c) Bei unentschuldigtem Fehlen am Turniertag erfolgen eine Ermahnung und eine Sperre
für das nächste Turnier; im Wiederholungsfall eine Sperre für 4 Wochenendwettspiele.
d) Die Benutzung von Trolleys mit Fernbedienung ist in Wettspielen untersagt.
e) Die Wettspielteilnehmer haben die Pflicht, nach Beendigung des Wettspiels
die Zählkarte unverzüglich unter Beachtung der Golfregeln im Clubsekretariat einzureichen.
F. Verschiedenes
a) Unabhängig vom Alter ist Kindern das Golfspielen auf dem Platz des GC Duvenhof
ohne Platzerlaubnis nicht erlaubt. Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren,
die eine Stammvorgabe erworben haben, dürfen den Platz nur in Begleitung
von Erwachsenen bespielen. Hiervon ausgenommen sind Jugendwettspiele.
b) Hunde auf dem Golfplatz sind untersagt.
c) Bälle, welche Ausgrenzen überqueren und auf den angrenzenden Ackerflächen zur Ruhe
kommen, dürfen nur zurückgenommen werden, wenn sie ohne Betreten des Ackers,
z.B. mit einer Ballangel, erreicht werden können.Das Betreten der
Ackerflächen ist strengstens untersagt.
d) Verstöße gegen diese Spiel- und Platzordnung können in Wettkämpfen mit Disqualifikation nach
Regel 33-7 wegen eines schwerwiegenden Etikettenverstoßes und im Übrigen mit zeitweiliger
Wettkampf- und/oder Platzsperre geahndet werden.
Willich, den 25. Mai 2010
Spiel- und Vorgabenausschuss