Ab 03.04.2022 Aufhebung aller Corona-Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht
Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
ab Sonntag 03.04.2022 gilt bis zum 30.04.2022 eine neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Alle bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleibt nur der sogenannte Basisschutz.
Daher gelten in der Gastronomie Restaurant im Landgut Duvenhof ab sofort keinerlei Zugangsbeschränkungen und keine Maskenpflicht mehr.
Ebenso besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzes mehr im Proshop, im Vorraum des Clubsekretariats, Trolleyräumen, Umkleiden und Toiletten.
Vielmehr vertraut die Landesregierung auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Sie appelliert, in Innenräumen weiterhin freiwillig Maske zu tragen, um sich und andere wirkungsvoll zu schützen, zumindest so lange die Inzidenzen so hoch sind.
Ihr Clubsekretariat
Als Orientierung hat die Landesregierung NRW der neuen Corona-Schutzverordnung zwei Übersichten mit Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Veranstaltungen beigefügt, die Sie hier aufrufen können: