Empfohlene Golfregel 16.2 bei Gefahr durch Wespen / Hornissen an Bahn 14 und 15
Empfohlene Golfregel für den abgesperrten Bereich der Hornissen /Wespen zwischen der Bahn 14 und 15:
Regel 16.2 - Gefährdung durch Tiere (Kurzfassung)
Eine „Gefährdung durch Tiere“ besteht, wenn ein gefährliches Tier (wie Hornissen und Wespen…) in der Nähe eines Balls den Spieler ernsthaft verletzen könnte, wenn er den Ball spielen müsste, wie er liegt.
Ein Spieler darf bei Gefährdung durch Tiere straflos Erleichterung nach Regel 16.2b in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wo sein Ball auf dem Platz liegt.
Nach dieser Regel bedeutet, den Ball vom nächstgelegenen Punkt (nicht näher zum Loch), an der keine Gefährdung durch gefährliche Tiere mehr besteht, zu spielen.
Die gesamte Golfregel 16.2 kann in den offiziellen Golfregeln nachgelesen werden bzw. ist hier aufrufbar.