IV. Die Wettspielbedingungen

des Golfclub Duvenhof e.V. sind die Grundlage des allgemeinen Spiel- und Wettspielbetriebes. Sie kommen immer dann zur Anwendung, wenn in der Ausschreibung eines Turniers keine anders lautenden Angaben enthalten sind.

1. Austragung

Das Wettspiel wird als Einzel-Zählspiel nach Stableford nach Regel 21.1 über 18 Loch gespielt.

2. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV) und den Platzregeln des Golfclub Duvenhof e.V. Die Wettspiele werden nach den Handicap-Regeln des World Handicap System (WHS) ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

3.Handicap-Relevanz:

Das Wettspiel ist Handicap-relevant (HCPr).

4. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzung für Turniere („clubintern“ oder ″offen″) ist für Mitglieder grundsätzlich der Handicap-Index 54,0, für Gäste mindestens einen Handicap-Index von 36,0 oder weniger. Sonderregelungen bei einzelnen Turnieren bleiben vorbehalten. Für alle offenen Wettspiele gilt: Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die einem DGV-Mitglied angehören oder (bei einem Heimatclub im Ausland) deren Club dem in seinem Land zuständigen nationalen Verband angeschlossenen ist. Für alle internen Wettspiele gilt: Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die spielberechtigte Mitglieder im GC Duvenhof e.V. sind.

5. Abschläge

Das Wettspiel wird von folgenden Abschlägen gespielt:

  • Herren: gelb/blau
  • Damen: rot/orange 
  • Jugend: grün/gelb/rot/blau/orange

6. Teilnehmerzahl

Die maximale Teilnehmerzahl wird in der für das jeweilige Wettspiel gültigen Einzelausschreibung bekannt gegeben. Für alle Wettspiele gilt: gehen mehr Meldungen ein, entscheidet das frühere Datum des Eingangs der Meldung, bei gleichem Datum das Los. Es wird eine Warteliste geführt.

7. Meldungen und Meldeschluss

Für alle Wettspiele gilt: Anmeldungen sind ausschließlich wie folgt möglich: Schriftlich per Eintrag in die Meldeliste (Aushang am Infobrett im Sekretariat), telefonisch unter der Rufnummer 02159/911093, online über das Golfportal www.gcduvenhof.de/turniere   oder   www.gcdw.de/turniere   sowie in der PC Caddie App. Meldeschluss ist in der Regel zwei Tage vor dem Termin des Wettspiels, 15:00 Uhr. Meldeschluss der Spartenturniere finden Sie in den jeweiligen Rahmenausschreibungen des Spartengolfs.

8. Sonderwertungen

Longest Drive-, Nearest to the Line- und Nearest to the Pin-Wettbewerbe werden für Damen und Herren getrennt gewertet. Die jeweiligen für die Sonderwertung relevanten Bahnen werden durch Schilder am Abschlag ausgewiesen.

Nearest to the Pin: In die Wertung kann nur der erste Schlag eines Spielers auf diesem Loch eingehen. Dabei muss der Ball auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Gemessen wird die Entfernung ab Lochrand.

Longest Drive/Nearest to the Line: In die Wertung kann nur der erste Schlag eines Spielers auf diesem Loch eingehen; der Ball muss dabei auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway Höhe) liegen.

Ein Doppelpreisausschluss findet nicht statt. Sofern von der Spielleitung nicht anders bestimmt, gehen Preise, die bei der Siegerehrung mangels Teilnahme oder Benennung eines Vertreters nicht entgegengenommen bzw. bis Ende des Folgemonats nach dem Wettspiel nicht vom Gewinner abgeholt werden, in den Fundus des GC Duvenhof über.

9. Stechen

Bei Gleichstand erfolgt ein Stechen unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher entsprechend der Vorgabenverteilung (1,18,3,16,5,14,7,12,9), bei weiterer Gleichheit zählen 6 Löcher (1,18,3,16,5,14), danach 3 Löcher (1,18,3) und schließlich das schwerste Loch; bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

10. Startliste

Die Startliste wird, in der Regel, zwei Tage vor dem Termin des Wettspiels um 17:00 Uhr im Info-Bereich des Clubhauses ausgehängt oder kann im Internet unter www.gcduvenhof.de/turniere  oder  www.gcdw.de/turniere   sowie in der PC Caddie App abgerufen werden.

11. Abschlagszeiten

Trifft ein Spieler innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abschlagszeit spielbereit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorliegen, die nach Regel 5.3 a das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen.

12. Nenngeld

Das Nenngeld muss vor dem Start bar im Sekretariat entrichtet werden. Spieler, die nach dem Meldeschluss absagen oder nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit (Ausnahme: Die Handicap-Relevanz des Wettspiels wurde vom SpVA geändert).

13. Spielleitung

Die Mitglieder der Spielleitung und gegebenenfalls die Platzrichter werden vor Beginn des Wettspiels in der für das jeweilige Wettspiel gültigen Startliste bekanntgegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum Beginn des Wettspiels das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Handicap-Relevanz). Nach dem Beginn des Wettspiels sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

14. Datenschutz

Mit der Meldung zum Wettspiel erklärt sich der Meldende automatisch mit dem Ausschreibungstext einverstanden und willigt in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Start- und Ergebnisliste im Internet unter www.gcdw.de/turniere oder www.gcduvenhof.de/turniere  sowie in der PC Caddie App oder in gedruckter Form ein.

15. Benutzung von Golfcarts

Prinzipiell müssen Spieler während des Wettspiels zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfcart nicht erlaubt, ist dessen Benutzung gestattet, sofern der Vorstand des GC Duvenhof der Nutzung zugestimmt hat, in den Einzel- bzw. Rahmenausschreibungen nichts gegenteiliges steht und der Platz nicht aktuell für Golfcarts gesperrt ist. Das Mitfahren auf einem Golfcart und/oder die Mitnahme der Golfausrüstung eines anderen Spielers während eines Wettspiels sind nicht gestattet. Verstoß gegen diese Regelung: Disqualifikation.

16. Unangemessene Verzögerung des Spiels (Regel 5.6 a und b)

Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt (Regel 5.6 b (2)). Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit einem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten Spieler die Zeit von 40 Sekunden, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6 b angesehen. Regel für Verstoß:

Lochspiel: 1. Verstoß – Lochverlust; 2. Verstoß – Disqualifikation

Zählspiel: 1. Verstoß – 1 Schlag; 2. Verstoß – 2 Schläge; 3. Verstoß – Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen zwei Löchern verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

17. Zählkarten nach Wettspielende (Regel 3.3 b)

Die Wettspielteilnehmer haben die Pflicht, nach Beendigung ihres Wettspiels die Zählkarte unverzüglich unter Beachtung der Golfregeln im Sekretariat einzureichen.

18. Beendigung des Wettspiels

Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Veröffentlichung der vollständigen Ergebnisliste im Internet beendet.

Spiel- und Vorgabenausschuss April 2023

Hier können Sie die Wettspielbedingungen - Stand 04/2023 - einsehen.