Maulwurfhügel eingeebnet
VOM KLEINEN MAULWURF, DER WISSEN WOLLTE ...
was jetzt mit seinem tollen Hügel ist, den irgendjemand platt gemacht hat.
Aus Golfersicht ist das so: Liegt der Ball im Gelände, gibt es straflose Erleichterung gemäß Regel 16.1 (ungewöhnliche Platzverhältnisse).
Die Definition des Tierlochs schließt den Maulwurfshügel mit ein. Es irrelevant, ob es ein frischer Hügel oder ein eingeebneter ist. Aber es muss natürlich plausibel sein, dass es sich wirklich um ehemalige Maulwurfshügel handelt und nicht um einfach nur kahle Stellen (optimal sind frische Maulwurfshügel in der nahen Umgebung).
Ein Tierloch ist definiert als jedes Loch, das von einem Tier gegraben wurde. Außer von Tieren, die auch als lose hinderliche Naturstoffe gelten, wie z.B. Würmer oder Insekten. Der Begriff umfasst auch das vom Tier aus dem Loch gegrabene Material, jegliche niedergetretene Spur oder Laufweg zum Loch und jeden Bereich des Bodens, der durch das unterirdisch grabende Tier hochgedrückt oder verändert wurde.
Regel 16.1 sagt, Balllage, beabsichtigter Stand oder beabsichtigter Schwung müssen beeinträchtigt sein. Auch hier gilt, es muss realistisch sein. Artistischen Einlagen, unsinnige Spielrichtung etc, um den Ball zu spielen und somit behindert zu sein, führen nicht zur Erleichterung.
Hinweis (für Ligaspiele): Es gibt eine Platzregel, die die straflose Erleichterung ausschließt, wenn nur der Stand betroffen ist. Dies meint, wenn der Stand beeinträchtigt ist, müssen zusätzlich auch noch Schwung und/oder Balllage beeinträchtigt sein. Sind aber Balllage und/oder Schwung beeinträchtigt, reicht das für eine straflose Erleichterung aus. Diese Platzregel gilt immer bei Ligaspielen!