Turnierabbruch bei Gewitter

Bei einem drohendem Gewitter darf ein Spieler seine Runde nach Regel 5.7a der offizielen Golfregeln unterbrechen, sobald er nach seiner subjektiven Einschätzung Blitzgefahr als gegeben sieht. Er muss dies aber sofort der Spielleitung mitteilen. Versäumt der Spieler dies, ist der Spieler disqualifiziert.

Wenn die Spielleitung ein Turnier wegen drohender Gefahr wegen Gewitter nach Regel 5.7b mit einem langen Signalton unterbricht, muss der Spieler unverzüglich - ohne einen weiteren Schlag auszuführen - in die Schutzhütten / Clubhaus gehen. Nach der Unterbrechung, wenn alle Spieler in Sicherheit sind, entscheidet die Spielleitung, ob zu einem späteren ungefährdeten Zeitpunkt das Turnier fortgesetzt wird oder das Turnier abgebrochen werden muss.

Hat die Spielleitung jedoch die Wiederaufnahme des Spiels entschieden, da sie zu dem Schluss kommt , dass keine Gefährdung durch Blitzgefahr mehr besteht, müssen alle Spieler das Spiel wieder aufnehmen. Die Wiederaufnahme des Spiels wird durch wiederholte 2 kurze Signaltöne angezeigt.
Weigert sich ein Spieler dann, da er weiterhin im Gegensatz zur Spielleitung die Blitzgefahr als gegeben sieht, kann er nach Regel 5.7c vgw disqualifiziert werden.

Wird aber das Turnier aufgrund der anhaltenen Gefährdung abgebrochen, gibt es keinen Signalton für den Abbruch. Die Spieler / Spielergruppen werden telefonsich oder persönlich durch den Marshall informiert. Die Scorekarten sollten bei einem Turnierabbruch im Clubsekretariat abgegeben werden, um die Spielergebnisse zu verfassen.

Bei einem durch die Spielleitung abgebrochenen vgw Turnier werden nur Unterspielungen vorgabenwirksam gewertet ( siehe Vorgabensystem 3.6.2a), Überspielungen sowie Ergebnisse in der Pufferzone werden nicht gewertet, unabhängig ob der Spieler die Runde beendet hat oder nicht.
Werden die Scorekarten bei Turnierabbruch nicht abgeben, kann die Spielleitung die Spieler nvgw disqualifizieren.

Weigert sich ein Spieler nach einer bloßen Unterbrechung durch die Spielleitung das Turnier fortzusetzen, so wird dies als vorgabewirksame Disqualifikation gewertet.

Hier finden Sie das Plakat vom DGV  zum Thema "Golf bei Gewitter" mit weiteren Informationen!

 

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